Das ehemalige BFS-Merkblatt 25 aus dem Jahr 2003 wurde vom Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V. (BFS) in Zusammenarbeit mit den Fachkreisen inhaltlich überarbeitet und an die heutigen allgemeinen Regeln der Technik angepasst. Es ist demnächst als BFS-Fachregel 25 erhältlich.
Diese Fachregel enthält Festlegungen und Informationen, die bei der Planung der Farbgebung, der Ausschreibung, der Bemusterung und Abtönung von Beschichtungsstoffen und ihrer handwerklichen Verarbeitung beachtet werden müssen. Sie beschreibt Farbdifferenzen bei bestimmten Anwendungen von Beschichtungsstoffen in und an Bauwerken.
Die Festlegungen gelten für einfarbige Beschichtungsstoffe und Beschichtungen in und an Bauwerken.
Sie beschreibt Farbdifferenzen bei bestimmten Anwendungen von Beschichtungsstoffen in und an Bauwerken. Die Festlegungen gelten für einfarbige Beschichtungsstoffe und Beschichtungen in und an Bauwerken. Sie gelten nicht für mehrfarbige Beschichtungstechniken oder halbtransparente Beschichtungen (Spachteltechniken, Lasuren, etc.) sowie Putze. Für unifarbene Pulverlacke hat der Verband der deutschen Lackindustrie in der VdL-Richtlinie Nr. 10 - Zulässige Farbtoleranzen für unifarbene Pulverlacke bei Architekturanwendungen – festgelegt.
Die BFS-Fachregel Nr. 25 - Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen – Beurteilung (Stand: November 2025) mit 16 DIN A4 Seiten, ersetzt das BFS-Merkblatt Nr. 25, Ausgabe August 2003.
Die neue Fachregel kann demnächst in Papierform im Shop des Bundesverbandes bestellt werden. Sie ist bereits in der Maler-App enthalten. Die Maler-App mit allen aktuellen Merkblättern und Fachregeln kann aus dem APP-Store oder von Google-Play heruntergeladen und gegen eine Jahresgebühr genutzt werden.