Gründung und Aufgaben – gestern

„Der Handwerksmeister, der sich früher in den wohlgepflegten Beziehungen zu seinen Auftraggebern, insbesondere den Privatkunden, gesichert wußte, warb nicht und glaubte, das nicht nötig zu haben, ja, er sah in einer Werbung sogar eine Gefährdung des Rufes seiner Firma, hätte doch daraus geschlossen werden können, daß er nicht hinreichend beschäftigt sei. Aus dieser früher üblichen und verständlichen Einstellung heraus hat sich der Handwerksmeister immer nur ungern mit Fragen der Werbung befaßt. In kritischen Zeiten wurde sie wiederholt, aber – bei den inneren Vorbehalten – ohne rechten Schwung und ohne ausreichende Mittel und Kenntnis der Bedingungen und Voraussetzungen versucht, und so ist gerade auf diesem Gebiet das Handwerk von Industrie und Handel in einem kaum einzuholenden Ausmaß überspielt worden.”

„Wiederum bemüht sich die Berufsorganisation, einen Weg zu zeigen, die wirtschaftliche und soziale Lage des Berufs zu bessern, und wiederum wird der Erfolg davon abhängen, ob dieser Hinweis verstanden und aufgegriffen wird. Hilf dir selbst, so hilft dir Gott! Dieses alte, wahre Wort sollte sich auch das Handwerk endlich zueigen machen. Es klebt noch viel zu sehr an dem Aberglauben an den Vater Staat, der ihm helfen und es vor den bösen Angreifern und Schädlingen von außen schützen soll. Es muß endlich einsehen, daß es diesen Vater Staat schon seit 1914 nicht mehr gibt, daß im Parteienstaat der Kampf der Interessengruppen um die Macht geht und daß der nichts gilt, der nur immer stöhnt und jammert, denn mit ihm verbündet sich niemand, ihn scheut man wie den Klotz am Bein. Geltung gewinnt nur, wer aus sich selbst etwas ist und schafft und wer sich gegen die anderen überlegen durchzusetzen weiß. Mit seiner Werbung soll das Malerhandwerk seinen Geltungsanspruch anmelden und ihn durch seine Leistung erfüllen.”

„Aus diesen Überlegungen heraus entstand, angeregt durch eine Anfrage nach dem früheren Reichsausschuß für Sachwerterhaltung aus den Kreisen des Hausbesitzes, die an den Hauptverband gelangte, der Plan einer Gemeinschaftswerbung für Farbe und Sachwertschutz durch das Zusammenwirken von Malerhandwerk, der gesamten mit dem Beruf verbundenen Industrie und des Handels. Insbesondere in den Kreisen der Mineralfarbenindustrie, die ja bereits am Zustandekommen des ehemaligen Reichsausschusses für Sachwerterhaltung bedeutenden Anteil hatte, fand der Gedanke Anklang und Unterstützung und die Vorbereitungen wurden unverzüglich durch einen kleinen Arbeitsausschuß, in dem Handwerk, Handel und Industrie vertreten sind, aufgenommen. Der Hauptverband regte auch seine Landesverbände und Innungen an, sich unmittelbar an dem neuen „Bundesausschuss für Farbe und Sachwertschutz”, wie das Gebilde heißen soll, zu beteiligen, die Landesverbände, weil ja die Berufsförderung ihre Aufgabe ist, die Innungen aus dem gleichen Grunde und weil die praktische Werbearbeit ja in der Hauptsache durch örtliche Maßnahmen und Veranstaltungen getragen sein muß.”

(Auszüge aus dem Geschäftsbericht des Hauptverbandes des deutschen Maler und Lackiererhandwerks 1952 zur vorgesehenen Gründung des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz)
Am 10. November 1953 in Frankfurt am Main nahmen an der Gründungsversammlung 63 Teilnehmer aus Industrie, Handel, Malerhandwerk, Fachwissenschaft und Fachpresse teil. Dabei waren nahezu alle Landesinnungsverbände, zahlreiche Innungen und 9 Bundesverbände aus Industrie und Handel bereit, insgesamt 100.000,- DM als Einstiegsbeitrag zu leisten.

Sitz der Geschäftsstelle war die Börsenstr. 1 in Frankfurt am Main.

Vorbereitet wurde die Gründung durch Vertreter der beteiligten Organisationen. Für den Hauptverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Herr Geschäftsführer Enge, für den Handel Herr Geschäftsführer Dr. Schwenger und für die Industrie Herr Werbeleiter Seidel.

Die ersten Gremien wurden 1953 folgendermaßen besetzt:
Präsident:
 Direktor Bourjeau
 Lithopone-Kontor in Köln
Stellvertreter:
 Walter Wieser
 Präsident des Maler-Hauptverbandes in Frankfurt
 Heinrich Imig, Farben-Jenisch in Frankfurt
Arbeitsausschuss:
 Geschäftsführer Enge, Frankfurt
 Dr. Claus Sequenz, Düsseldorf
 Rudolf Graf von Schaesberg, Köln
Kuratorium:
 Herr Boley (Verband deutscher Ölmühlen),
 Dr. Bolte (Mineralfarbenindustrie),
 HV-HGF Frincke
 Konrad Gatz (Fachpresse),
 Direktor Hanisch
 (Genossenschaften),
 Herr Heckmann (Handel),
 Dr. Robert Murjahn (Hersteller),
 Wilhelm Stollberg (Verband der Pinselindustrie)

Die Aufgaben des BFS wurden in der Satzung festgeschrieben.

Der Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz hat sich zur Aufgabe gemacht, über die Bedeutung von Anstrichen und Beschichtungen zur Werterhaltung von Gebäuden in wirtschaftlicher, ökologischer und kultureller Beziehung aufzuklären. Gemeinsam mit qualifizierten Arbeitsgruppen erarbeitet der BFS technische Richtlinien, die in den BFS-Merkblättern zusammengefasst sind. Diese dienen als fachliche Grundlage für Maler- und Lackiererbetriebe, Sachverständige, Planer und Architekten.

Somit wurde eine Vielzahl von Werbemaßnahmen gestartet, die sowohl den Maler- und Lackiererbetrieben, als auch dem Handel und der Industrie der Vermarktung von Farben und Lacken dienten.

Unter vielen anderen Maßnahmen seien hier nur einige genannt:

  • Wandertafelschau „Farbe erhält, was sonst zerfällt”
  • Prospekt „Neue Farben – neues Leben”
  • Werbemittelserie „Malerarbeit auch im Winter”
  • Werbefilme „Meister Pfiffig” (3 Min.) und „Ballade vom alten Haus” (3 Min.)
  • Kundenzeitschrift des Großhandelsverbandes d. dt. Farbegroßhändler „i-Punkt Farbe”
  • Werbefilm: „Farbe macht die Welt erst richtig schön” (13 Min.)
  • Beteiligung am „Handbuch für Hausbesitzer, Architekten, und Bauunternehmer”.
  • BFS-Infoblatt Nr. 1: „Kleine Leitfaden für den Umgang mit Farbe und Anstrich”.
  • Wanderausstellung „i-Punkt Farbe”
  • BFS-Infoblatt Nr. 3: „Anstrichtechniken auf neuen Putzflächen”
  • Werbeschild: „Frisch gestrichen – neu geschützt”
  • „Fabeltier Farbe” Plakate und Haftplakate und als Klebemarkenbogen
  • BFS-Prospekt „Farbe”
  • Verkaufsförderungsmittel „Farbe am Arbeitsplatz” (1977/1978)
  • Textvorschläge für Werbebriefe, Flugzettel und Kleinanzeigen
  • Sonderdruck: Gipskartonplatten in der Innenraumtechnik – Verarbeitung und Oberflächenbehandlung

„Fabeltier Farbe”

Das Motiv wurde 1967 im Band 13 des „poster anual” veröffentlicht. Das ist eine internationale Publikation, in der die besten graphischen Entwürfe der Welt abgedruckt werden.

Scherzhaft auch genannt: „Farbenhund” (der das Haus ebenso beschützt, wie die Farbe das Haus) oder „Farbenlöwe” (dem „Tiger im Tank” sei nun der „Löwe in die Dose” gefolgt)

Bald zeigte sich, dass ein großer Aufklärungsbedarf über die Anwendung der Farben und Lacke bestand. Im Laufe der Zeit entwickelten sich so die heute für Handwerker, Planer und Architekten, Sachverständige und Hersteller unverzichtbaren Technischen Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten, die BFS-Merkblätter. Die Technischen Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten umfassen heute 27 Merkblätter. Sie beschreiben den Stand der Technik und geben Hinweise über die Eignung verschiedener Untergründe, Techniken, Werkstoffe und deren Be- und Verarbeitung. Sie werden im Einvernehmen mit den entsprechenden Fachkreisen aus Handwerk, Industrie und Handel erarbeitet und haben auch in der Rechtsprechung einen hohen Stellenwert.