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Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz

BFS Farben

03.09.2024

Das BFS-Merkblatt Nr. 14 wurde aktualisiert (Stand 2024)

Das Merkblatt wurde 2024 überarbeitet und den heutigen allgemeinen Regeln der Technik angepasst.

Als Neuerung wurden - für eine bessere Übersicht - Abschnitte, die für Asbestzementprodukte gelten mit ■ gekennzeichnet. Abschnitte, die für asbestfreien Faserzement gelten, sind mit □ gekennzeichnet. Abschnitte mit Gültigkeit für beide Plattenarten sind nicht oder ausdrücklich mit ■□ gekennzeichnet.

Hinweis:
Die EU-Asbest-Richtlinie 2023 ist zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses BFS-Merkblattes zwar veröffentlicht, aber noch nicht in der in Überarbeitung befindlichen Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) umgesetzt. Das BFS-Merkblatt bezieht sich deshalb auf die derzeit gültige GefStoffV vom Juli 2021.

Dieses Merkblatt gilt für das Beschichten von Platten und Tafeln aus Faserzement (asbestfrei) und Asbestzement (festgebunden) im Innen- und Außenbereich im Hochbau.

Dieses Merkblatt gilt nicht für werkseitig bzw. industriell auszuführende Beschichtungen
auf Faserzement und für Platten aus zementgebundenen Holzspänen (siehe auch BFS-Merkblatt Nr. 18 - Beschichtungen auf Außenbauteilen aus Holz).

Das Beschichten von schwach gebundenen Asbestprodukten ist nicht Gegenstand dieses Merkblattes.

Das BFS MB Nr. 14 - Beschichtungen von Platten aus Faserzement und Asbestzement (Stand: 2024) umfasst 27 DIN A4 Textseiten.

Dieses Merkblatt ist digital in der Maler-App enthalten und kann aber auch in Papierform unter https://bvf.odd.de/ bestellt werden.
Die Maler-App kann von den App-Stores auf die Mobilen Geräte heruntergeladen werden und gegen eine Jahresgebühr genutzt werden.