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Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz

BFS Farben

Kartellrechtliche Position des Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e.V. (BFS)

Der BFS e.V. legt großen Wert darauf, sich bei seiner Arbeit rechtmäßig zu verhalten und insbesondere die Regeln des Kartellrechts einzuhalten. Diese untersagen es Unternehmen und Unternehmensvereinigungen grundsätzlich, den Wettbewerb durch:

  • Vereinbarungen,
  • abgestimmtes Verhalten oder Verbandsbeschlüsse zu beschränken.

Kartellrechtswidriges Verhalten würde dem Bundesverband, seine Mitgliedsunternehmen, Gästen seiner Veranstaltungen und die dort tätigen Personen erheblichen Risiken aussetzen, insbesondere dem Risiko hoher Bußgelder und Schadenersatzforderungen.

Unzulässig wären insbesondere folgende Verhaltensweisen:

  • Förmliche oder informelle Vereinbarungen zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedsunternehmen (und/oder Gästen) darüber, wie sie sich im Wettbewerb verhalten, z.B. mit Blick auf Preise und sonstigen Konditionen, Kunden, Mengen, Umsätze, Lagerbestände, Investitionen.
  • Offenlegung oder Austausch zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedsunternehmen (und/oder Gästen) von Informationen, die nicht ohne weiteres öffentlich zugänglich sind und es den Unternehmen ermöglichen, ihr Wettbewerbsverhalten abzustimmen. Hierzu zählen vor allem Informationen über ihr Wettbewerbsverhalten, soweit diese nicht bereits öffentlich bekannt sind, z. B. bezüglich Preisen und sonstige Konditionen, Kunden, Mengen, Umsätzen, Lagerbeständen, Investitionen.
  • Empfehlungen oder sonstige Kommunikationen des Bundesverbands, die eine Abstimmung des Wettbewerbsverhaltens der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedsunternehmen oder weiterer Branchenvertreter bezwecken oder bewirken.

Der BFS wird darauf achten, dass in seinen Veranstaltungen und Kommunikationen keine Themen besprochen oder Informationen offengelegt werden, die den Wettbewerb zwischen den Mitgliedsunternehmen (auch im Hinblick auf Marktteilnehmer) beeinträchtigen können und die Mitglieder bzw. Gäste sich auch keine diesbezüglichen Informationen zugänglich machen. Bei seinen Beschlüssen und sonstigen Aktivitäten wird er ebenfalls darauf achten, die Regeln des Kartellrechts einzuhalten.

Im Einzelfall können Verhaltensweisen, die an sich wettbewerbsbeschränkend sind, wegen überwiegender wirtschaftlicher oder technischer Vorteile für die Verbraucher dennoch zulässig sein.
Wenn sich diese oder sonstige kartellrechtliche Fragen stellen, wird der BFS vorab fachkundigen Rat einholen.